Die Beugehaft, auch Erzwingungshaft genannt, stellt im deutschen Recht die letzte Möglichkeit dar, einen Schuldner für bis zu sechs Monate in einem Gefängnis festzuhalten. Durch diese Maßnahmen soll er dazu bewegt werden, eine Geldbuße zu begleichen.
Beispielsweise wird vom Schuldner oft eine eidesstattliche Versicherung benötigt, die sein Vermögen widerspiegelt, damit der Gläubiger die Zwangsvollstreckung der Forderungen vornehmen kann. Sollte der Schuldner den Anordnungen nach einer solchen Versicherung nicht nachkommen, so kann er als Erzwingungsmaßnahme ins Gefängnis kommen. Auch bei anderen Geldbußen kann Haft angeordnet werden. Allerdings ist ausschließlich der Staat berechtigt, den Schuldner in Beugehaft zu bringen.
