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Drittschuldnerklage

Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder seinen Schulden aus anderen Gründen nicht Folge leisten kann, dann hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderungen bei Dritten gelten zu machen. Dies sind vorzugsweise Personen, die beim Schuldner selbst noch ausstehende Schulden haben. Die Drittschuldnerklage kann allerdings nur erfolgreich sein, wenn der Gläubiger bereits den nötigen Titel zur Eintreibung der Schulden besitzt.

Was ist bei der Drittschuldnerklage zu beachten?

Wichtig ist, dass der Gläubiger relativ zeitig seine Ansprüche gegen den jeweiligen Dritten einreicht. Andernfalls kann eine Insolvenz des Drittschuldners dazu führen, dass der Schuldner auf den Forderungen sitzen bleibt.