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Insolvenzverwalter

Ein Insolvenzverwalter ist für die Bewerkstelligung und Umsetzung des Insolvenzverfahrens  vor Gericht zuständig. Er wird durch den Richter ernannt und muss juristische und wirtschaftliche Erfahrungen ausweisen können, da der Insolvenzverwalter vor Gericht über das jeweilige Insolvenzvermögen verfügt und Drittschuldnerklagen verhindern soll. Außerdem soll der Insolvenzverwalter für die Aufteilung des Vermögens an die Gläubiger sorgen.

Kann ein Insolvenzverwalter abgewiesen werden?

Gläubiger haben die Möglichkeit, auf der ersten Gläubigerhauptversammlung per Abstimmung einen anderen Insolvenzverwalter zu erwählen. Sollte dieser allerdings vom zuständigen Richter keine Zustimmung zur Ausübung seines Amtes bekommen, so haben die Gläubiger die Möglichkeit, Entscheidungen des Insolvenzverwalters zu beanstanden.