Die Pfändung eines Bankguthabens durch einen Dritten setzt den Besitz eines vollstreckbar erklärten Zahlungsbefehls oder eines entsprechenden Urteils voraus.
Auf der Grundlage dieses vollstreckbaren Titels kann dann das für den Schuldner zuständige Vollstreckungsgericht dem kontoführenden Kreditinstitut durch einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verbieten, Zahlungen an den Kontoinhaber zu leisten.
Welche Rolle spielt die Bank an dieser Stelle?
Im Zusammenhang damit wird das Kreditinstitut aufgefordert, das gepfändete Guthaben an den Gläubiger “an Zahlung statt” zu überweisen.
Zur Sicherung der Ansprüche des Gläubigers kann dieser schon vor der Pfändung auf Grund eines vollstreckbaren Titels dem Kreditinstitut durch einen Gerichtsvollzieher die Benachrichtigung zugehen lassen, das eine Pfändung bevorstehe und das Kreditinstitut auffordern, nicht an den Kontoinhaber zu zahlen.
Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines “Arrest” (=Beschlagnahme),
sofern die Pfändung des Guthabens innerhalb von drei Wochen bewirkt wird.
Können Behördern oder die Justiz mein Guthaben beschlagnahmen?
Ja, die Beschlagnahme von Bankguthaben durch die Justiz- und Finanzbehörden ist möglich, wenn hinreichende Verdachtsmomente in Bezug auf strafbare Handlungen des Kontoinhabers vorliegen.
