Kommt eine Person seinen finanziellen Verbindlichkeiten nicht nach, etwa bei der monatlichen Telefonrechnung, erhält dieser einige Tage nach versäumter Zahlungsfrist eine als Erinnerung zu verstehende Mahnung, welche meist schriftlich ausgestellt wird, um eventuellen rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Diese Mahnung sagt lediglich aus, dass die jeweilige Person dessen Zahlung versäumt hat und diese zeitnah nachzuholen hat.
Die Fristsetzung zur Begleichung der offenen Rückstände ist stets anzugeben.
Ignoriert oder Versäumt der „Schuldner“ diese und auch drei weitere Mahnungen, hat der Gläubiger das Recht, weitere Schritte gegen den Schuldner einzuleiten.
Diese Schritte sind in der Regel gerichtliche Mahnverfahren.
