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Massekostenvorschuss

Bei einem Insolvenzverfahren müssen die dadurch entstehenden Kosten für den Staat, die sogenannten Massekosten, im Voraus getilgt werden. Wenn einer der Gläubiger nun aus bestimmten Gründen das Verfahren beschleunigen möchte, um seine Forderungen auch zügiger geleistet zu bekommen, dann kann er die Prozess- und Gerichtskosten vorstrecken. Die Person, die den Vorschuss getätigt hat, wird in der Regel bei der Verteilung des Insolvenzvermögens positivere Berücksichtigung erfahren.

Was wird aus dem Massenkostenvorschuss?

Nach Beendigung des erfolgreichen Insolvenzverfahrens kann die Person, die das Geld vorgeschossen hat dieses vom Schuldner wieder zurückverlangen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.