Unter Mietschulden versteht man rückständige Zahlungen von Mietzins seitens des Mieters.
Rechtlich ist es legitim, den Mietvertrag zu kündigen, wenn er seinen Mietzahlungen nicht nachkommt. Dazu kann auch eine Zwangsräumung angeordnet werden.
Was tun bei Zahlungsunfähigkeit als Mieter?
Im Falle einer eingeschränkten Zahlungsfähigkeit sollte man sich an den Vermieter wenden und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Andernfalls sollte das Sozialamt eingeschaltet werden.
Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?
Wenn…
- …der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten in Verzug ist
- …zwischen zwei Monaten eine Zahlung von weniger als einer Monatsmiete eingegangen ist
- …seit geraumer Zeit nur Anteile der Gesamtmiete beglichen wurden
