Das Privatinsolvenzverfahren, auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, bietet überschuldeten und hoch verschuldeten Personen aus dem privaten Bereich, die nicht selbstständig sind oder ehemals selbstständig waren, die Möglichkeit, in einem Insolvenzverfahren ein Schuldenabbau zu erwirken. Im Vorhinein aber muss eine außergerichtliche Kontaktaufnahme mit den Gläubigern stehen, in welcher vom Schuldner Angebote zu einer Teiltilgung der offenen Forderungen gegeben werde muss. Erst, wenn sich kein Konsens ergibt, dann kann das Privatinsolvenzverfahren vor Gericht eröffnet werden, wonach der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode stets Einblick in seine Finanzlage gebieten muss und die festgelegten Pfändungen pünktlich zu bezahlen hat.
