Das Regelinsolvenzverfahren ist das Allgemeine und übliche Insolvenzverfahren. Sollten Selbstständige oder ehemals Selbstständige wirtschaftliche, juristische Personen zahlungsunfähig sein und können laufende Kosten nicht mehr begleichen, so kann ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden.
Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens
Um ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen kann sich die betreffende Person direkt beim Gericht melden. Es ist kein Schuldenbereinigungsverfahren notwendig, lediglich der Massekostenvorschuss muss überwiesen werden. Mit Beginn des Insolvenzverfahrens wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, welcher das übrige Kapital des Schuldners an dessen Gläubiger verteilt und die Pfändung seiner Einkünfte in die Wege leitet. Nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensperiode wird dem Schuldner zumeist die Restschuldbefreiung gewährt.
