Offene Forderungen, also Schulden einer Person oder eines Unternehmens, verjähren nach drei Jahren. Da so die Schuldner ihre ausstehenden Zahlungen nicht mehr begleichen müssen, liegt den Gläubigern viel daran, diese Frist zu hemmen oder zu unterbrechen.
Wege zur Hemmung der Verjährung
Zum Hemmen der Verjährungsfristen von Schulden können Gläubiger Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide an die jeweiligen Schuldner senden. Dies hemmt die dreijährige Frist und macht eine Forderung nach Schuldenbegleichung auch nach dieser Zeit rechtskräftig wirksam.
Auch durch den Besitz eines rechtskräftigen Titels, die Forderungen vollstrecken zu dürfen, besteht 30 Jahre Gültigkeit, die offenen Forderungen eintreiben zu dürfen.
