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Schuldenbereinigungsverfahren

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren wird vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren vor Gericht in die Wege geleitet. Dazu wird ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt, der eine Liste von Gläubigern, deren Forderungen und anderen Einzelheiten enthält. Auch werden die monatlichen Einkünfte des Schuldners und dessen finanzielle Gesamtsituation dargestellt. Anschließend geht die für das Schuldenbereinigungsverfahren zuständige Person, die aufgrund ihrer Qualifikation für diese Aufgabe geeignet sein muss, auf die Gläubiger zu und unterbreitet ihnen ein Vergleichsangebot, wonach nur ein bestimmter Anteil der Forderungsausstände gezahlt wird.

Sollte das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitern, so kann der Schuldner sechs Monate nach Beginn des angestrebten Schuldenbereinigungsverfahrens den Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen.