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Titel

Unter einem Vollstreckungstitel, umgangssprachlich schlicht `Titel´ oder Schuldtitel genannt, versteht man gemeinhin eine Urkunde, die eine Zwangsvollstreckung möglich macht. Diese Urkunde geht auf richterliche Entscheidungen oder Anordnungen zurück. Hat ein Gläubiger einen Titel erworben, so kann er seine Forderungen beim Schuldner nun durch eine Zwangsvollstreckung gültig machen.

Was muss die Urkunde zur Vollstreckung beinhalten?

Aus dem Vollstreckungstitel und der jeweiligen Urkunde müssen Gläubiger und Schuldner, sowie genaue Angaben zum Anspruch und dessen Inhalt hervorgehen.

Bedeutendste Vollstreckungstitel:

  • Urteile
  • einstweilige Verfügungen
  • Vergleiche, die durch Prozesse zustande kamen
  • zu vollstreckbare Urkunden
  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse