Seriöse Umschuldung

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Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet allen Personen, die nicht selbstständig sind oder unter bestimmten Bedingungen ehemals selbstständig waren die Möglichkeit, ihre Schulden in einem Zeitraum von sechs Jahren zu tilgen. Bevor die gerichtliche Phase des Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt wird versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Sollten diese Bemühungen keinen Erfolg bringen, so wird das Insolvenzverfahren durchgeführt. Dazu  tritt ein Insolvenzberater in Kontakt mit den Gläubigern und verhandelt über die gleichmäßige Aufteilung des gepfändeten Einkommens innerhalb der Wohlverhaltensphase, welche sechs Jahre andauert und den Schuldner zur freiwilligen Finanzpreisgabe und einer Pfändung festgelegter Einkommensanteile mahnt. Anschließend wird dem Schuldner der Restschuldbetrag erlassen.