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Wohlverhaltensperiode

Als Wohlverhaltensperiode / Wohlverhaltensphase wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens stets wahrheitsgetreue Angaben über ihre Finanzlage machen müssen und pfändbare Einkommen sofort an die jeweiligen Gläubiger weitergeleitet werden müssen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode kann dem Schuldner eine Restschuldbefreiung genehmigt werden.

Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode entsteht durch das Insolvenzverfahren für Verbraucher. Die mögliche Restschuldbefreiung geht mit bestimmten Verpflichtungen einher:

  • Der Schuldner muss während der Wohlverhaltensperiode eine adäquate Erwerbstätigkeit ausführen oder sich um eine solche bemühen.
  • Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse müssen dem Insolvenzverwalter und dem Amtsgericht wahrheitsgemäß angezeigt werden.
  • Der Schuldner hat Vermögensmehrungen (z.B. durch Erbe) zeitnah anzuzeigen.
  • Einkommensverbesserungen müssen ebenfalls dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Gericht gemeldet werden.
  • Änderungen des Wohnorts, des Arbeitsplatzes, der familiären Verhältnisse müssen ebenfalls weitergegeben werden.
  • Der Schuldner darf keine neuen Schulden aufnehmen.

Dauer der Wohlverhaltensperiode

Derzeit beträgt die Dauer der Wohlverhaltensperiode sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Eine Verkürzung auf drei Jahre ist geplant.