Seriöse Umschuldung

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Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode / Wohlverhaltensphase ist ein Zeitraum von sechs Jahren, in dem Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens stets wahrheitsgetreue Angaben über ihre Finanzlage machen müssen und pfändbare Einkommen sofort an die jeweiligen Gläubiger weitergeleitet werden müssen. Nach Ablauf dieser sechs Jahre der Wohlverhaltensperiode kann dem Schuldner eine Restschuldbefreiung genehmigt werden.

Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode

Der Schuldner muss während der Wohlverhaltensperiode eine adäquate Erwerbstätigkeit ausführen oder sich um eine solche bemühen. Gleichzeitig müssen Vermögen durch Erbe an den Insolvenzverwalter abgeführt werden und darüber, wie über Wohnsitz und allgemeinen Finanzen stets Auskünfte an das Gericht übermittelt werden.