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Insolvenzgerichte

Können Schulden nicht mehr aus eigener Kraft zurückgezahlt werden, bleibt dem Schuldner der Weg in die Insolvenz. Zuständig für das Insolvenzverfahren sind in Deutschland die Amtsgerichte. Sie geben den Insolvenzanträgen statt oder lehnen sie ab, sie bestimmen die Insolvenzverwalter und sie entscheiden über die Anträge zur Restschuldbefreiung. Möchten Sie ein Insolvenzverfahren eröffnen, können Sie mit Hilfe unserer Deutschlandkarte schnell ein Insolvenzgericht in Ihrer Nähe finden. Mit einem Klick auf Ihr jeweiliges Bundesland gelangen Sie zu einer Auflistung aller Städte im Land. Klicken Sie auf die gewünschte Stadt und Sie finden die entsprechenden Adressen der Amtsgerichte.

Die Karte folgt in Kürze.

Insolvenzverfahren – zuständig sind die Amtsgerichte

Die Insolvenzgerichte sind sowohl für die Abwicklung der Regelinsolvenzverfahren – für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler – wie auch für die Verbraucherinsolvenz verantwortlich. Örtlich zuständig ist immer das Amtsgericht in der Gemeinde, in der der Schuldner seinen aktuellen Gerichtsstand hat. An welches Amtsgericht Sie sich wenden müssen, erfahren Sie mit unserer Deutschlandkarte. Klicken Sie auf Ihr Bundesland und wählen auf der Folgeseite die entsprechende Stadt aus.

Der Verlauf des Insolvenzverfahrens am Insolvenzgericht

Das Insolvenzverfahren eröffnen kann sowohl der Schuldner als auch einer der Gläubiger. Dafür muss ein Antrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Der Schuldner muss gemeinsam mit diesem Antrag eine genaue Auflistung aller Gläubiger und eine Übersicht über seine Vermögensverhältnisse einreichen. Bevor die Insolvenzsache vor Gericht geht, hat der Schuldner die Pflicht, eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern zu suchen. Scheitert diese, wird das Gericht der Gläubigerversammlung einen neuen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Wenn auch nur ein Gläubiger diesen ebenfalls ablehnt, startet das Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht bestimmt dann den Insolvenzverwalter und beobachtet dessen Tätigkeit. Nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht, ob es dem Antrag auf Restschuldbefreiung stattgibt. Falls ja, ist der Schuldner nach dem Insolvenzverfahren schuldenfrei.