Ein Haftbefehl wegen Schulden ist der Super-GAU für jeden Schuldner. Bis der Haftbefehl erlassen wird, muss man allerdings einige Möglichkeiten zur Rückzahlung versäumt haben. Wann bei Schulden ein Haftbefehl erlassen werden kann und was Sie in diesem Fall tun können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber.
Ein Haftbefehl kann aus zweierlei Gründen erlassen werden: Zum einen, wenn Sie Schulden direkt beim Staat haben, zum Beispiel Steuern hinterzogen haben. Dann erstattet der Staat eine Anzeige wegen Betrug und die Staatsanwaltschaft stellt bei ausreichender Beweislage einen Haftbefehl aus.
Haftbefehl wegen privater Schulden
Haben Sie Schulden bei anderen Gläubigern, folgen auf nichtbezahlte Rechnungen zunächst mehrere Mahnungen. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung daraufhin immer noch nicht nach, erwirkt der Gläubiger beim Amtsgericht einen Titel gegen Sie – damit wird die Vollstreckung angeordnet und in absehbarer Zeit klingelt der Gerichtsvollzieher an Ihrer Tür.
Die Eidesstattliche Versicherung
Können Sie dem Gerichtsvollzieher die Schulden in bar bezahlen, die Forderungen innerhalb einer Nachfrist überweisen oder eine Ratenzahlung vereinbaren, ist alles in Ordnung. Haben Sie dafür nicht genügend finanzielle Mittel, wird der Gerichtsvollzieher seinen berühmten Kuckuck hinterlassen und Wertgegenstände pfänden. Findet er nichts von Wert, wird er Sie auffordern, die Eidesstattliche Versicherung, den so genannten Offenbarungseid, abzulegen.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, erscheinen ohne Entschuldigung nicht zum vereinbarten Termin oder verweigern die Angaben, kann das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen – es droht bis zu sechs Monaten Beugehaft. Ist die Eidesstattliche Versicherung gar unberechtigt, weil doch Vermögen vorhanden ist, stellt das eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Lassen Sie es nicht zum Haftbefehl kommen
Ist der Haftbefehl ergangen, haben Sie noch die Chance, die Eidesstattliche Versicherung einzureichen und dem Gefängnis zu entgehen. Auch aus der Haft heraus können Sie den Offenbarungseid nachreichen. Am besten ist aber, Sie lassen es gar nicht so weit kommen, kommunizieren ehrlich mit dem Gerichtsvollzieher und suchen sich professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung.
