Das Insolvenzrecht ermöglicht es Unternehmern wie Privatpersonen, sich innerhalb eines gerichtlich begleiteten Verfahrens von den Schulden zu sanieren. Privatpersonen scheuen den Weg ins Insolvenzverfahren oft; dabei bietet die Verbraucherinsolvenz ihnen die Chance, dauerhaft schuldenfrei zu werden. Unternehmer und Selbstständige können ihr Unternehmen mit einer Insolvenz sanieren und nach Ablauf des Verfahrens neu durchstarten.
Die Insolvenzordnung wurde 2001 erneuert und vereinfacht. Sie regelt den Ablauf des Insolvenzverfahrens und die rechtliche Zuständigkeit für Insolvenzen. Diese liegt beim Amtsgericht.
Verschiedene Insolvenzverfahren
Man unterscheidet zwei Verfahren: Das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, und die vereinfachte Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen, die oft auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird. Ehemals Selbstständige und Freiberufler können in die Verbraucherinsolvenz gehen. Um herauszufinden, welches Insolvenzverfahren für Sie in Frage kommt, suchen Sie am besten eine Schuldnerberatungsstelle auf.
Die gängigen Schritte des vereinfachten Insolvenzverfahrens sind:
- Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Vereinfachtes Insolvenzverfahren
- sechsjährige Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensphase beginnt in der Regel mit der Aufnahme des Insolvenzverfahrens. Nach Ablauf der sechs Jahre wird dem Schuldner die Restschuld erlassen, er ist also schuldenfrei.
Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren
Das Insolvenzrecht legt zudem fest, wann überhaupt ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden kann. Das ist nämlich nicht immer der Fall. Um ein Insolvenzverfahren anzustrengen, muss entweder tatsächliche Zahlungsunfähigkeit bestehen, die Zahlungsunfähigkeit drohen – kommende Rechnungen können also nicht mehr beglichen werden – oder der Schuldner überschuldet sein. Ein Insolvenzverfahren ist außerdem nur dann möglich, wenn der Schuldner die Kosten des Verfahrens tragen kann.
Pflichten der Schuldner
In der Insolvenzordnung ist auch geregelt, welche Pflichten Schuldner und welche Rechte Gläubiger haben. Als Schuldner besteht Ihre Pflicht zum Beispiel darin, alles zu unternehmen, um ein Einkommen zu erzielen. Sind Sie arbeitslos, müssen Sie sich also um eine Anstellung bemühen, bei der das Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag liegt, damit Sie Ihre Schulden auch begleichen können. Haben Sie eine Anstellung und Ihr Einkommen liegt unter der pfändbaren Grenze, müssen Sie sich für eine besser bezahlte Stelle einsetzen.
Gehen Sie nicht ohne Beratung in ein Insolvenzverfahren. Den Berater brauchen Sie schon, um das Scheitern der außergerichtlichen Einigung zu beglaubigen.
