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Privatinsolvenz beantragen

Der Moment ist gekommen, Sie schaffen es nicht mehr aus eigener Kraft aus Ihren Schulden. Die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ist nun Ihre Chance, trotzdem nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein – denn nach Ablauf des Insolvenzverfahrens winkt die Restschuldbefreiung. Zuvor müssen Sie die Privatinsolvenz aber erst beantragen. Wir geben Tipps, wie Sie dabei richtig vorgehen.

Privatinsolvenz: richtig vorbereiten

Das A und O vor einem Antrag auf Privatinsolvenz ist die richtige Vorbereitung. Suchen Sie dafür alle Rechnungen und Mahnungen Ihrer Gläubiger zusammen. Um eine Privatinsolvenz anzumelden, müssen Sie einen Antragsbogen ausfüllen; wichtig ist dabei die wahrheitsgemäße Auflistung aller Gläubiger. Genauso müssen Sie hier Ihre Einnahmen und Ihr Vermögen offen legen. Machen Sie also auch hierfür eine sorgfältige Bestandsaufnahme.

Viele Privatpersonen fühlen sich angesichts eines Berges von Rechnungen und Mahnungen überfordert. Dafür müssen Sie sich nicht schämen – doch holen Sie sich Hilfe! Diese finden Sie bei kostenlosen Schuldnerberatungsstellen oder bei einem Anwalt, der sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat. Damit Sie die Kosten für den Anwalt nicht selbst tragen müssen, besorgen Sie sich beim Amtsgericht einen Bedarfsschein.

Ihr Berater hilft Ihnen auch dabei, die Gläubiger anzuschreiben und so die gesamte Höhe Ihrer Schulden zu ermitteln.

Der Weg in die Privatinsolvenz

Mit dem Antrag auf Privatinsolvenz wenden Sie sich an das Amtsgericht und stellen dort auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung – sozusagen die “Belohnung” für das sechsjährige Verfahren, in dem Sie Ihre Einnahmen und Ihr Vermögen einem Treuhänder überstellen. Der Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass  die Schulden bei allen Gläubigern gleichberechtigt abgezahlt werden. Die Kosten für das Privatinsolvenzverfahren trägt der Schuldner. Sie werden aus Ihrem verpfändbaren Einkommen gedeckt.

Bevor Sie Ihren Privatinsolvenz-Antrag vor Gericht bringen können, müssen Sie allerdings versuchen, sich mit Ihren Gläubigern gütlich zu einigen. Dazu erstellen Sie einen Schuldenbereinigungsplan. Erst, wenn dieser Versuch scheitert, wird das Amtsgericht aktiv und legt ebenfalls einen Schuldenbereinigungsplan vor. Findet dieser wieder keinen Anklang vor den Gläubigern, geht es in die Privatinsolvenz.

Dazu reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung eines Anwalts oder Schuldenberaters, dass die außergerichtliche Einigung gescheitert ist
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Auflistung der Gläubiger sowie der Schuldenhöhe
  • Vermögensübersicht