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Steuerschulden

Steuerschulden sind unangenehm. Hat man sich einmal gegenüber dem Fiskus verschuldet, wächst die Summe der ausstehenden Zahlungen schnell an. Dafür sorgen die empfindlichen Säumniszuschläge, die das Finanzamt den Schuldnern auferlegt – diese betragen ein Prozent vom geschuldeten Betrag. Doch auch Steuerschulden sind kein Grund zum Verzweifeln. Hier erfahren Sie, wie Sie bei Steuerschulden richtig reagieren.

Steuerschulden: Der Vollstreckungsbeamte kommt schnell

Selbstständige und Freiberuflicher haben das höchste Risiko, sich gegenüber dem Finanzamt zu verschulden. Angestellte können nach Abgabe der Lohnsteuererklärung meist mit einer Rückzahlung rechnen – Selbstständige dagegen müssen in den meisten Fällen nachzahlen.

Flattert der Einkommenssteuerbescheid bei Ihnen ins Haus, tun Sie gut daran, innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Wochen  zu bezahlen. Denn der Fiskus fackelt nicht lange: Steht das Geld aus, schickt er meist nur eine Mahnung – zahlen Sie nicht innerhalb einer Woche, klingelt schon der Vollstreckungsbeamte an ihre Tür. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist dafür bei Steuerschulden nicht notwendig.

Legen Sie daher monatlich Geld für die Einkommenssteuer zurück. Schätzen Sie regelmäßig die Steuern für Ihr erwartetes Einkommen, zum Beispiel über einen Online-Steuerrechner. Und prüfen Sie Ihre n Steuerbescheid gründlich, ob in der Berechnung keine Fehler auftauchen. Dann haben Sie allen Grund zum Einspruch.

Steuerschulden stunden

Wie können Sie bei Steuerschulden das Vollstreckungsverfahren vermeiden?

Wissen Sie, dass Sie Ihre Steuerschuld nicht innerhalb der Frist zahlen können, wenden Sie sich zeitnah ans Finanzamt. Im Gespräch können Lösungen gefunden werden.

Eine andere Möglichkeit, der Pfändung zu entgehen: Reichen Sie einen Antrag auf Stundung ein. Damit können Sie die Zahlungsfrist aufschieben. Das Finanzamt erkennt die Stundung an, wenn durch die Zahlung der Steuerschuld eine “erhebliche Härte” für Sie entstehen würde und falls der Staat durch die Stundung keine Nachteile hat. Zur “erheblichen Härte” gehört es allerdings nicht, wenn Sie selbst Ihre Zahlungsschwierigkeiten verursacht haben! Für eine Stundung wird in der Regel eine Sicherheitsleistung fällig, beispielsweise eine Hypothek.

Sind Sie unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten und gefährdet die Steuerschuld Ihre Existenz, kann Ihnen das Finanzamt in Ausnahmefällen sogar die Schulden erlassen. Ein Schuldenerlass ist aber nur in seltenen Fällen und nach strenger Prüfung möglich.