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Verbraucherinsolvenz

Wie für Unternehmen besteht auch für private Schuldner die Möglichkeit, mittels eines Insolvenzverfahrens aus den Schulden zu kommen. Aber viele Verschuldete scheuen sich, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen – gestehen Sie damit sich und anderen doch ein, “pleite” zu sein. Dabei kann die Verbraucherinsolvenz Ihnen helfen, nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Lesen Sie in hier, wie ein Verbraucherinsolvenzverfahren Ihnen helfen kann.

Voraussetzungen für die Verbraucherinsolvenz

Eine Verbraucherinsolvenz können Privatpersonen beantragen. Selbstständigen oder Freiberuflern steht die Privatinsolvenz nur offen, wenn die Selbstständigkeit bereits aufgegeben wurde. Bestehen Forderung von Seiten Ihres Arbeitgebers, können Sie keine Verbraucherinsolvenz beantragen.

Ablauf des Insolvenzverfahrens für Verbraucher

Im Vergleich zum betrieblichen Insolvenzverfahren ist das Verbraucherinsolvenzverfahren vereinfacht. Es besteht aus drei Stufen:

  1. Versuch der außergerichtlichen Einigung: Der Schuldner legt den Gläubigern einen Plan zur Schuldenbereinigung vor und versucht so, eine Einigung zu erzielen. Lehnen die Gläubiger den Plan ab, folgt der 2. Schritt:
  2. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren:  Der gescheiterte Versuch der außergerichtlichen Einigung muss von einem Anwalt oder einem Schuldnerberater beglaubigt werden. Das Gericht legt einen neuen Schuldenbereinigungsplan vor. Lehnen die Gläubiger auch diesen ab, geht es zum 3. Schritt:
  3. Vereinfachtes Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase zur Restschuldbefreiung

Wie bei der betrieblichen Insolvenz werden die Kosten für das Verbraucherinsolvenz-Verfahren vom Schuldner getragen. Ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter wird die verbleibenden Vermögenswerte zusammenstellen, welche die so genannte Insolvenzmasse bilden. Dazu gehören auch Ihr Auto, Steuerrückzahlungen, Sparbücher oder die Lebensversicherung. Dieses Vermögen verteilt der Insolvenzverwalter zu gleichen Teilen auf die Gläubiger.

Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Das Ziel der Verbraucherinsolvenz ist es, dass der Schuldner nach Ablauf des Verfahrens eine Restschuldbefreiung beantragen kann. Auch, wenn die während des Insolvenzverfahrens gezahlte Summe nicht alle Schulden deckt, sind Sie danach schuldenfrei. Die Gläubiger bleiben auf den Restschulden sitzen.

Mit Eröffnung der Verbraucherinsolvenz beginnt die so genannte Wohlverhaltensphase. Diese läuft über sechs Jahre. Während dieser sechs Jahre verwaltet ein Treuhänder Ihr Vermögen überweist das pfändbare Einkommen an die Gläubiger.

Haben Sie während des Insolvenzverfahrens keine falschen Angaben gemacht, hat ein Antrag auf Restschuldbefreiung gute Chancen.