Ein Schuldenbereinigungsplan ist die wichtigste Grundlage, damit Sie sich von Ihren Schulden sanieren können. In der Verbraucherinsolvenz ist der Schuldenbereinigungsplan das wichtigste Werkzeug. Bei Versuch der außergerichtlichen Einigung legen Sie als Schuldner Ihren Gläubigern diesen Plan vor und die Gläubiger entscheiden darüber, ob sie ihn annehmen oder nicht.
Im Schuldenbereinigungsplan beschreiben Sie Ihren Weg aus den Schulden
Der Schuldenbereinigungsplan führt detailliert auf, wie Sie sich Ihren Weg aus den Schulden vorstellen. Sie beschreiben darin Ihren Gläubigern, wie Sie Ihre Schulden abbauen möchten und bieten verschiedene Maßnahmen dafür an: Das kann eine Stundung sein, ein Teilerlass, die Vereinbarung von neuen Raten oder eine andere Maßnahme.
Die Erstellung des Schuldenbereinigungsplans ist recht kompliziert. In erster Linie muss der Plan auf Ihre ganz individuelle Situation zugeschnitten sein. Wenden Sie sich für die Erstellung des Schuldenbereinigungsplans an eine Schuldnerberatungsstelle, die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt. Ein Muster für einen Plan finden Sie auch hier bei schulden-bremse.de .
Voraussetzung: Geordnete Unterlagen
Grundlage für den Schuldenbereinigungsplan ist die Gesamthöhe Ihrer Schulden, die Anzahl Ihrer Schuldner sowie die Höhe Ihres Einkommens. Verschaffen Sie sich also einen Überblick über Ihre finanzielle Situation, bevor Sie mit der Erstellung des Planes beginnen. Eine genaue Auflistung aller Gläubiger und der Gesamtschuldensumme ist ohnehin Voraussetzung für das Insolvenzverfahren, genau wie eine Übersicht über Ihr Einkommen und Ihre Vermögensverhältnisse.
Gläubiger entscheiden über Zustimmung oder Ablehnung
Die Gläubiger haben einen Monat Zeit, um über Ihren Plan zur Schuldenbereinigung zu entscheiden. Mindestens die Hälfte der Schuldner muss zustimmen, zudem muss die diesen Gläubigern geschuldete Summe höher als die Hälfte der Gesamtforderungen sein; dann gilt der Schuldenbereinigungsplan als angenommen. Lehnt die Gläubigerversammlung den Plan ab, geht das Verfahren vor Gericht. Das Amtsgericht wird unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse einen neuen Schuldenbereinigungsplan aufstellen. Lehnen die Gläubiger diesen wiederum ab, beginnt das Insolvenzverfahren.
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