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Musterbrief Insolvenzverfahren

Wenn die Schulden drücken, ist ein Insolvenzverfahren für viele der einzige Ausweg. Der Gesetzgeber sieht für Privatpersonen die Verbraucherinsolvenz als vereinfachtes Insolvenzverfahren vor. Auch, wenn sich dieses Verfahren “vereinfacht” nennt, ist beim Antrag der Privatinsolvenz einiges zu beachten. Beim Amtsgericht, das zuständig für das Verfahren ist, gibt es den Antrag. Dieser setzt sich aus verschiedenen Formularen zusammen, die gemeinsam mit einigen Anlagen eingereicht werden müssen.

Für den Insolvenzantrag benötigen Sie:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Personalbogen
  • Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung und die Begründung dafür
  • Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO
  • Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode
  • Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
  • Verzeichnis über alle Gläubiger und Forderungen
  • Schuldenbereinigungsplan

Das Wichtigste ist, das Sie alle diese Formulare wahrheitsgemäß ausfüllen, kein Vermögen und kein Einkommen verschweigen und wirklich alle Gläubiger aufführen. Machen Sie absichtlich oder unabsichtlich falsche Angaben, droht nicht nur das Insolvenzverfahren zu scheitern, es gelten auch empfindliche Strafen. Lesen Sie sich daher die einzelnen Formulare und Muster im Insolvenzantrag genauestens durch und holen Sie sich Hilfe, falls Sie Verständnisfragen haben.

Forderungsaufstellung

Einer der wichtigsten Bestandteile des Antrags auf Insolvenzeröffnung ist die Gläubiger- und Forderungsübersicht. Hierin listen Sie alle Gläubiger mit der geschuldeten Summe, den geforderten Zinsen und dem Forderungsgrund auf. Um wirkliche Sicherheit zu haben, wie viel Geld Sie den einzelnen Gläubigern inklusive Zinsen schulden, müssen Sie eine Forderungsaufstellung von ihnen anfordern. Schulden-bremse.de stellt Ihnen hier einen Musterbrief zur Verfügung, an dem Sie sich für dieses Anschreiben orientieren können.

Die Zustellung der Forderungsliste ist kostenfrei, Ihr Gläubiger darf Ihnen dafür kein Geld berechnen. Erwähnen Sie dies unbedingt in Ihrem Anschreiben und führen Sie den entsprechenden Paragraphen § 305 Abs, 2 der Insolvenzordnung auf – im Musterbrief von schulden-bremse.de ist dies bereits geschehen. Damit Ihnen Ihr Gläubiger keine Schulden berechnet, die schon längst verjährt sind, legen sie vorsorglich die so genannte Einrede gegen Verjährung ein.

Der sorgfältig ausgefüllte Antrag ist der erste Schritt für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren. Nehmen Sie sich daher genug Zeit dafür und sammeln Sie rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen zusammen.

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