Überschuldung
Überschuldung als Begriff wird unterschiedlich definiert. Im täglichen Sprachgebrauch spricht man oft von Überschuldung, wenn man fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann.
Rein betriebswirtschaftlich gesehen hat aber der Begriff Überschuldung eine andere Bedeutung:
Wenn die vorhandenen Verbindlichkeiten den Wert der vorhandenen Vermögensgegenstände deutlich übersteigen, kann man von einer Überschuldung ausgehen.
Natürliche und juristischen Personen
Bei dieser Definition wird zuerst nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Man sieht, dass anhand dieser Definition die Fähigkeit die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen (in Form von z.B. Kreditratenzahlungen an die Bank) nichts mit der eigentlichen Überschuldung zu tun hat. Den Überschuldungsstatus festzustellen ist aber oft nicht einfach. Hierzu müssen die vorhandenen Verbindlichkeiten und das Vermögen festgestellt werden.
Die Höhe der Verbindlichkeiten ist recht eindeutig und lässt sich relativ einfach bestimmen. Man nimmt hierfür die Kontostände aus den letzten Kontoauszügen oder Mahnschreiben der Gläubiger (das sind diejenigen, denen man das Geld schuldet) und zählt all dies einfach zusammen. Dabei sollten die noch fälligen Zinsen und Gebühren nicht vergessen werden - bei den meisten Mahnungen sind aber diese explizit aufgeführt.
Nun kennt man seine Schuldenseite. Und wie sieht mit Vermögen aus? Zum Vermögen zählen alle Gegenstände, in deren Eigentum man sich befindet. Hier kommt es oft auf die wesentlichen Vermögensgegenstände an, die einen hohen Wert besitzen. Natürlich hat ein gebrauchter PC auch einen bestimmten Wert. Aber im Regelfall wird man auf dem Markt nur einen sehr geringen Wert dafür erzielen. Man sollte sich daher auf die besonders wertvollen Gegenstände konzentrieren, die bei einer Veräußerung auch einen hohen Wert bringen würden.
Dies können solche Sachen wie Immobilien, Wertpapiere, Gold und Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge sein. Allerdings ist es oft nicht einfach den tatsächlichen Marktwert dieser Gegenstände zu ermitteln um diesen dann den Wert der Verbindlichkeiten gegenüber zu stellen. Die Immobilie kann von einem Gutachter geschätzt werden, Schmuck und Gold können ebenfalls von einem Spezialisten geschätzt werten. Der Wert eines Fahrzeugs kann zum Beispiel anhand einer Schwacke- Liste ermittelt werden. Der Prozess der Wertermittlung von Vermögen kann enorm viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Eine überschlägige Rechnung ist aber auf jeden Fall möglich. Schwieriger wird es mit solchen Sachen wie antiken Kunstgegenständen, für die eventuell ein hoher Wert zu erzielen wäre, allerdings nur in bestimmten Kenner- bzw. Liebhaberkreisen.
Sollte man aber den Vermögenswert nun einigermaßen zuverlässig ermittelt haben, stellt sich nun die Frage wie hoch nun der Überhang an Verbindlichkeiten sein muss, so dass man von einer Überschuldung ausgehen kann. Was ist, wenn man in nächster Zeit eine große Erbschaft erwartet und die dann zufließenden Werte die bestehenden Verbindlichkeiten deutlich überstiegen? Betriebswirtschaftlich gibt es hier keine eindeutige Regelung hinsichtlich der Höhe der Überschuldung. Es geht nur um die Feststellung der Tatsache. Bedrohlich ist aber die Überschuldung, wenn der verbleibende Restschuldbetrag nach Veräußerung aller Vermögensgegenstände und teilweise Rückführung der Verbindlichkeiten mit der normalen Tätigkeit und den sich daraus ergebenden Einnahmen in einem Zeitraum von ca. 8-10 Jahren nicht zurückgeführt werden kann. Dies ist nur ein Richtwert und keine gesetzliche Vorgabe.
Dies war eine reine betriebswirtschaftliche Betrachtung. Engere Begriffsdefinitionen hinsichtlich der Überschuldung existieren aber im insolvenzrechtlichen Sinne insbesondere für juristische Personen. Die Gründe für eine Überschuldung können vielfältig sein. Insbesondere im privaten Bereich ist das Thema Überschuldung aktueller denn je, da das Konsumverhalten immer ausgeprägter wird und oft keine Wünsche offen bleiben dürfen. Dies führt oft zu höheren Kreditaufnahmen und damit steigender Verschuldung.