Wer sich am Glücksspiel versucht und dabei in eine finanzielle Schieflage gerät, hat in aller Regel (private) Spielschulden , die im Volksmund auch immer wieder als Ehrenschulden bezeichnet werden.
Dieser Begriff ist gar nicht so falsch, denn Ehrenschulden bedeuten in diesem Fall, dass sie nicht auf juristischem Wege einklagbar sind. Dabei gibt es jedoch einen Unterschied zwischen Glücksspielen, die staatlich genehmigt sind und solchen, die eher im privaten Bereich stattfinden und in aller Regel auch nicht gesetzlich geregelt sind.
Im Folgenden wird nun etwas genauer auf Spielschulden und die daraus resultierenden Konsequenzen eingegangen.
Private Spielschulden stellen kein rechtliches Problem dar
Wenn am privaten Skat- oder Pokertisch Spielschulden entstehen, braucht man sich zumindest juristisch im Normalfall keine Sorgen zu machen, da diese Schulden nicht einklagbar sind.
Spielschulden, die in solchen privaten Runden entstehen, können unter Umständen sogar illegal sein, wenn es sich dabei um extrem hohe Summen handelt.
Trotzdem kann dabei natürlich das Problem aufkommen, dass Spielschulden im privaten Bereich bei Nichtbezahlung andere Nachteile mit sich bringen.
So führt es zu Streitigkeiten und dem Verlust sozialer Bindungen, weshalb man sich unbedingt vorher überlegen sollte, einer solchen Spielrunde mit entsprechend hohen Einsätzen beizuwohnen.
Auch Wetten und andere Spiele stellen keine Schulden im eigentlichen Sinne dar
Da nach §762 Abs.1 BGB eine Wette oder ein Spiel keine Verbindlichkeit begründet, kann der Gewinner gegenüber dem Verlierer auch keine Spielschulden einklagen.
Wer jedoch bereits im Vorfeld einen Einsatz bezahlt hat, oder bereits einen Teil seiner Spielschulden getilgt hat, kann rein rechtlich diesen Betrag auch nicht zurückfordern, weil eben keine Verbindlichkeit besteht.
Auch entsprechende Schuldeingeständnisse wie Schuldscheine oder ähnliches begründen keinerlei Verbindlichkeit und sind demzufolge ebenfalls nicht juristisch einklagbar.
Bei Spielschulden durch Online-Dienste sollte ein Anwalt befragt werden
Komplizierter gestaltet sich die Situation in Bezug auf Online-Dienste, die Guthaben für Spiele zur Verfügung stellen.
Wer durch einen solchen Dienst Spielschulden hat, sollte unbedingt einen Anwalt seines Vertrauens zu Rate ziehen, der dann entsprechend auslotet, wie die Rechtslage im speziellen Fall aussieht. Es existieren nämlich durchaus Konstellationen, in denen Sie die aufgelaufenen Spielschulden zurückzahlen müssen.
Dies kann insbesondere dann passieren, wenn das gewährte Guthaben und die dazugehörenden Spiele und Wetten noch nicht in unmittelbar in Zusammenhang zu bringen sind.
Vor den Spielschulden zunächst andere Außenstände begleichen
Es wurde bereits erklärt, dass Spielschulden oftmals keine Verbindlichkeiten im rechtlichen Sinne darstellen und somit nicht juristisch einklagbar sind.
Aus diesem Grund sollten diese Schulden in der eigenen Tilgungsrangordnung ziemlich weit unten angeordnet werden, falls verschiedene Arten von Verbindlichkeiten zu begleichen sind.
So können Mietschulden beim Vermieter oder bei anderen regelmäßigen Kostenpunkten wesentlich unangenehmere juristische Konsequenzen nach sich ziehen und sollten immer zuerst bezahlt werden.
Im Zweifelsfall ist es nämlich einfach sinnvoller, dafür zu sorgen, dass im normalen Alltag keine Einschränkungen hingenommen werden müssen.
Sollten Sie sich bezüglich bestimmter Spielschulden nicht ganz sicher sein, ob sie wirklich unter den §762 BGB fallen, kontaktieren Sie in jedem Fall einen Anwalt, um sich entsprechende Rechtssicherheit zu verschaffen, da Sie nur so genau wissen, was zu tun ist.
Hierbei sollten Sie jedoch einkalkulieren, dass bei Rechtsstreitigkeiten wegen Spielschulden die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt.
